Anglerurlaub

Fischen ist eine der bedeutendsten Freizeitaktivitäten der Finnen. Über 40 % fischen mindestens ein Mal im Jahr. Das Land der 1000 Seen bietet aber auch Touristen ausgezeichnete Voraussetzungen für einen gelungenen Angelurlaub. Sowohl Ostsee- als auch Binnenseefische gibt es in Hülle und Fülle: verschiedene Lachse und Forellen, große und kleine Maränen, Barsche und natürlich Hechte sind die häufigsten Arten. Viele Besucher mit Angel-Ambitionen erleben Mittelfinnland als ausgesprochenes Anglerparadies – zu beinahe jeder Jahreszeit. Südfinnland ist vor allem rund um Helsinki für seine guten Möglichkeiten zum Fliegenfischen bekannt.

Anglerurlaub | Skandinavien Tours

In Finnland kann man sich eine nach Jahreszeit den Fang und die Fangmethode auswählen. Einige schneller fließende Gewässer in Süd- und Mittelfinnland sind auch im Winter eisfrei. So kann man auch im Winter angeln! Insbesondere für Fliegenfischer ist dies ein Erlebnis. Und im Norden kann man in der Winternacht prima Eisangeln.

Finnland – AngelurlaubMit wenigen Ausnahmen ist für das ganz normale Angeln mit Haken und Leine überhaupt keine Erlaubnis erforderlich – weder im Sommer noch für das Eisangeln im Winter. Nach dem Jedermannsrecht können die Früchte der Natur von jedem verwertet werden, solange man dem Eigentümer oder Nutzer keinen Schaden zufügt. Das Jedermannsrecht erklärt sich nur im Zusammenhang mit dem in Finnland sehr ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein der Umwelt gegenüber. Zum Jedermannsrecht gehört auch das Angeln und Eisangeln ohne technische Köder. Wer also eine Sehne an eine Rute bindet und am Haken als Köder Würmer oder Fische verwendet, bewegt sich im Rahmen des Jedermannsrechts und kann dies frei tun.

Angeln – FinnlandZwei Dokumente sind erforderlich, wenn eine andere Ausrüstung als für einfaches Angeln oder Eisfischen benutzt wird: Erstens ein Nachweis über die Zahlung der staatlichen Fischereigebühr und zweitens eine gültige Angelerlaubnis. Wenn man über 18 und unter 65 Jahre alt ist, muss man also einerseits die staatliche Grundgebühr in Höhe von momentan 20 €/Kalenderjahr bzw. 6 €/Woche entrichten, auf Finnisch kalastuksenhoitomaksu. Zum anderen braucht man eine Genehmigung des Gewässereigentümers – oder eine regionale Erlaubnis für alle Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion. Diese berechtigt dann zum Angeln mit Rute, Rolle oder Köder; beim Schleppangeln darf zusätzlich eine Beschwerung benutzt werden. Die regionale Angelgenehmigung, auf Finnisch viehekalastusmaksu, kostet derzeit 27 €/Kalenderjahr oder 6 €/Woche.

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Die Gebühren müssen vor dem Angelns entrichtet werden, Scheine sind nicht übertragbar. Die Quittung über die Bezahlung oder Überweisung soll stets mitgeführt und auf Verlangen dem Beamten oder dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden.

Angeln in FinnlandFür die häufigsten Beutefische, außer Hechte, sind Mindestgrößen festgelegt – derzeit aktuell: Ostseeforelle 40 cm; Seeforelle 40 cm; Ostseelachs 60 cm (50 cm in Nordfinnland); Seelachs 40 cm; Arktischer Saibling 40 cm (in Lappland); Zander 37 cm; Äsche 30 cm. Auf Aland gelten andere Mindestgrößen! Beim Angeln mit Leine und Haken müssen Lachse und Forellen sowie der Saibling im Vuoksi-Flusssystem vom 11. September bis 15. November geschont werden. Vereinzelte regionale Total-Sperrgebiete erfragt man am besten vor Ort.

In Finnland besteht der eigentliche Sinn des Fischens vordergründig noch darin, etwas auf den Tisch zu bringen und nicht, Sport zu treiben. Und die in den glasklaren Gewässern aufgewachsenen gesunden Fische schmecken ausgezeichnet!

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